“WALL”, oder die Kreuzworträtseldame schlägt zurück.

 (Foto: Arthur Köpcke/VG Bildkunst Bonn 2016)
(Foto: Arthur Köpcke/VG Bildkunst Bonn 2016)

Sachbeschädigung” meint die Leitung des Neuen Museums Nürnberg. “Kulturelle Inkompetenz” meint die Angeklagte. Die Dame, nun unter dem Künstlernamen Hannelore K. bekannt, hat einem Aufruf (“Insert words!“) des Fluxus-Künstlers Arthur Køpcke (Köpcke) befolgt und das Kreuzworträtselelement seines € 80.000 teueren Werks mit dem Wort “Wall” ergänzt (über die avantgardistische Hintergründe dieser Aktion berichtete ich bereits).

Nun schlägt sie zurück mit unschlagbaren Argumenten.

Wie ihr Anwalt Heinz-Harro Salloch mitteilt, befand sie sich in einem “nicht vermeidbaren Verbotsirrtum” (berichtet die Süddeutsche Zeitung). Denn Hannelore K. hat erkannt, was der Museumsleitung entgangen ist: Fluxus sei die künstlerische Beteiligung, eine Interaktion, Aneingnung, Verschmelzung von Kunst und Leben, denn gewiss nahmen an den Fluxus-Happenings nicht nur Fluxus-Künstler teil, sondern auch übliche Zuschauer. Und wollte das Museum eine solche Beteiligung verhindern, sollte die Museumsleitung schon eine klare Definition bzw. physikalische Abgrenzung des Werks initiieren.

Was hier auf den ersten Blick als eine Anwaltstrickserei klingt, ist bei weitem nicht so trivial. Gab es davor Präzendenzfälle? Ja, bei einem anderen Fluxus-Künstler Joseph Beuys, der im Jahre 1964 im ZDF-Studio ein Kunstobjekt im Rahmen einer Performance unter dem Titel

Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet

erstellte. Diese Performance war nicht gefilmt, jedoch vom Fotografen Manfred Tischer fotografiert.

Eine Nachbildung wg. Urheberrechte. Hier finden Sie das Original: http://www.eiskellerberg.tv/allgemein-artikeldetail-txt/items/kein-sieg-fuer-die-kunst.html
Eine Nachbildung wg. Urheberrechte. Hier finden Sie das Original:
http://www.eiskellerberg.tv/allgemein-artikeldetail-txt/items/kein-sieg-fuer-die-kunst.html

Die Fotos wurden 2009 im Museum Schloss Moyland (der eine umfassende Kollektion von Beuys besitzt) ausgestellt, wogegen die Witwe des Künstlers klagte. Im Jura-Blog stroemer.de kann man in einem fundierten Beitrag von Eva N. Dzepina eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Fall verfolgen. Die Vorläufigkeit des Urteils ist hier geklärt: das Museum hat Recht bekommen, die Fotos weiterhin auszustellen.

Eva N. Dzepina vergleicht die rechtliche Situtation mit Urheberrechten im Bezug auf die Avantgardistischen  Werke mit einem dadaistischen Performance oder einem Fluxus Happening. Dem ist voll zuzustimmen. (Denken Sie nur an Wolfgang Müller und die Norwegische Stare, die vom Dumont-Verlag angeklagte Vögel)

Was für unseren Fall relevant ist, befindet sich im § 24 des UrhG:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Quelle: § 24 UrhG.

Jetzt, sozusagen “zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen“. Doch eine Frage an die geneigten LeserInnen: ist der Spruch “Insert Words!” nicht tatsächlich die Einwilligung des Urhebers – in einer appelativen Manier von Fluxus?

Über den Gegenteil schweigt der nun verstorbene Autor, Arthur Köpcke (der nun dank Hannelore K. wieder im Rampenlicht steht). Beuys schweigt ebenso. Auch wie Duchamp, dessen Schweigen überbewertet wird. Denn er war es, der mit dem Anbringen eines Schnurrbartes an Gioconda die weltberühmte Mona Lisa aneignete.

Source: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/6/6e/Marcel_Duchamp_Mona_Lisa_LHOOQ.jpg

L.H.O.O.Q.

 

P.S. Nerdcore bemerkt ebenso, dass

Kreuzworträtselkunst-Ausfüllaktion ganz sicher Teil des kreativen Prozesses am Werk, ganz im Sinne von Fluxus als Anti-Kunst und seiner Konzentration auf Idee, Kommunikation des Werks mit Gesellschaft und Repetition der Kunstschöpfung [ist].


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Alexeev Vladimir (4. August 2016). “WALL”, oder die Kreuzworträtseldame schlägt zurück. Dada, Merz & Co. Abgerufen am 1. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rdw5


3 Gedanken zu „“WALL”, oder die Kreuzworträtseldame schlägt zurück.“

  1. Das Problem entsteht, wenn Kunst museal wird. Dann mag ein Museum das Dokumentarische wichtiger finden als die Definition von Fluxus als Aufruf zur künstlerischen Beteiligung, zur “Interaktion, Aneingnung, Verschmelzung von Kunst und Leben. ”
    Auf der Metaebene ist der ganze Vorgang nicht ohne Komik und insofern natürlich auch Fluxus, eine Erweiterung des künstlerischen Prozesses auf die Prozessebene (hihi).

    1. Genau. Die Musealisierung besteht wohl aus einer künstlichen Auratisierung eines Kunstwerks mit Zwecken der späteren andächtigen Begutachtung durch die Zuschauer. Eine bilaterale Auseinandersetzung (Zuschauer Kunstwerk) ist dabei ausgeschlossen.

      Es hat einerseits eine Schutzfunktion der “Zeitkonservierung” (denn andernfalls wäre ein Kunstwerk nach mehreren aktiven und extroverten Rezeptionen nicht wiederzuerkennen – d.h. ein Werk würde es geblieben, doch nicht in dem für die Kunstgeschichte erkennbaren Zustand). Andererseits trägt diese Konservierung – zumindest in Bezug auf die Avantgarde – oxymoron-hafte Züge: die Bewunderung eines Werkes, das diese Bewunderung negiert.

      Die Metaebene, sogar mehrere Metaebenen, die durch die Verschachtelung der Gegebenheiten entstanden sind, ist/sind ein wunderbares Phänomen, das wiederum die Fluxus-Tendenz der Verschmeluzung von Kunst und Leben unterstreicht.

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